_, Facharzt für Chirurgie sowie Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, am 11. März 2024 dazu Stellung nehmen (VB M123). Dieser führte aus, dass die beiden Gutachten in einem versicherungsmedizinisch vollständig unterschiedlichen Kontext erstellt worden seien, sodass die Schlussfolgerungen der Gutachten prinzipiell nicht miteinander vergleichbar seien (VB M123). Zur Einschätzung der Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit erklärte er, die Situation des rechten Beines respektive des rechten Kniegelenks und Unterschenkels habe sich günstiger entwickelt, als zum Untersuchungszeitpunkt am 3. September 2019 habe prognostiziert werden können.