überwiegend im Sitzen mit der Möglichkeit der selbstgewählten Positionswechsel, keine Gerüst- oder Leitertätigkeiten, kein Begehen von Treppen, keine Zwangshaltungen für die oberen Extremitäten und die unteren Extremitäten. Keine Arbeiten über Kopf, Arbeiten möglich in Bauch und Brusthöhe, keine monotonen Bewegungsabläufe." Zudem widerspreche das Tätigkeitsprofil im Gutachten 2023 den eigenen gutachterlichen Einschätzungen. Es werde auf Seite 52 ausgeführt, dass sie nicht in der Lage sei, auch nur wenige Minuten zu stehen oder zu gehen. Mit Unterarmgehstützen könne sie nur kurze Gehstrecken zurücklegen.