Diese widersprüchliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit werde durch das Gutachten nicht erläutert und sei nicht nachvollziehbar. Die Gutachter hätten im Jahre 2023 rückwirkend eine theoretische Beurteilung der adaptierten Arbeitsfähigkeit vorgenommen, welche der echtzeitlichen Begutachtung im Jahre 2019 offensichtlich widerspreche. Dies erscheine willkürlich. Überdies werde das Tätigkeitsprofil betreffend eine adaptierte Tätigkeit im Gutachten 2019 wie folgt umschrieben: "Körperlich sehr leichte Tätigkeit, ausschliesslich im Sitzen, wobei sie auf die Benutzung einer Unterarmgehstütze angewiesen ist."