Auf Seite 7 des Gutachtens aus dem Jahre 2023 werde hingegen ausgeführt, ab dem 1. April 2019 habe eine Teilarbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit von 50 % mit langsamer, zweimonatlicher Steigerung um 10 % bestanden. Am 13. August 2019 sei eine Plattenosteosynthese an der rechten Klavikula erfolgt und ab dem 1. November 2019 habe wieder eine Teilarbeitsfähigkeit von 50 % in einer angepassten Tätigkeit, mit langsamer Steigerung bis zum 1. April 2020 auf eine Arbeitsfähigkeit von 100 % bestanden. Diese widersprüchliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit werde durch das Gutachten nicht erläutert und sei nicht nachvollziehbar.