So werde auf Seite 52 des Gutachtens aus dem Jahre 2019 ausgeführt, dass eine optimal angepasste Tätigkeit 4.25 Stunden am Tag durchzuführen sei. Die zeitliche Einschränkung resultiere aus der Notwendigkeit des Hochlegens des rechten Beines, des Schonens des rechten Beines, der Hautpflege und der notwendigen physikalischen Therapiemassnahmen. Basierend darauf sei ihr ab dem 1. Juni 2020 eine halbe IV-Rente zugesprochen worden. Auf Seite 7 des Gutachtens aus dem Jahre 2023 werde hingegen ausgeführt, ab dem 1. April 2019 habe eine Teilarbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit von 50 % mit langsamer, zweimonatlicher Steigerung um 10 % bestanden.