Zum zeitlichen Verlauf wurde in der interdisziplinären Beurteilung Folgendes ausgeführt: Am 19. Mai 2017 habe die Beschwerdeführerin 2 eine drittgradig offene Unterschenkelfraktur rechts sowie eine Tibiakopffraktur, ein Thoraxtrauma und eine Rippenserienfraktur rechts erlitten. Am 20. Mai 2017 sei die Anlage eines Fixateurs externe, am 22. Mai 2017 das Wunddébridement erfolgt. Am 22. Mai 2017 seien zudem die Entfernung des Fixateurs und eine Plattenosteosynthese "plus Latissmus dorsi-Lappen" vorgenommen worden. Weiter hätten ein Débridement des Lappens am 6. Juni 2017, eine lokale Lappenplastik sowie eine Spalthautdeckung am 16. Juni 2017 stattgefunden.