5.3. Mit Vernehmlassungen vom 7. November 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 beziehungsweise -4- diejenige der Beschwerdeführerin 2 seien vollumfänglich abzuweisen und die Verfahren VBE.2024.351 und VBE.2024.374 zu vereinigen. 5.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 14. Januar 2025 wurden die beiden Verfahren VBE.2024.351 und VBE.2024.374 vereinigt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: