5.2. Mit Eingabe vom 5. Juli 2024 erhob auch die Beschwerdeführerin 2 fristgerecht Beschwerde gegen den Einspracheentscheid vom 4. Juni 2024 und stellte folgende Anträge: " 1. Die Verfügung vom 26. März 2024 und der Einspracheentscheid vom 4. Juni 2024 seien aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei eine Invalidenrente der Unfallversicherung auf der Basis eines Invaliditätsgrades von 62% zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWSt zulasten der Beschwerdegegnerin." Das entsprechende Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2024.374 erfasst.