5. 5.1. Mit Eingabe vom 24. Juni 2024 erhob die Beschwerdeführerin 1 fristgerecht Beschwerde gegen diesen Einspracheentscheid und stellte folgende Anträge: " 1. Der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 04. Juni 2024 sei aufheben. 2. Es sei der Versicherten von der Beschwerdegegnerin ab dem 30. Juni 2020 eine Rente von 23% zu bezahlen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2024.351 erfasst.