__ AG angestellt und aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses bei der Beschwerdeführerin 1 obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert, als sie gemäss Unfallmeldung vom 15. Juli 2003 am 13. Juli 2003 von einem Auto angefahren wurde und dabei diverse Verletzungen erlitt (Commotio cerebri, Rissquetschwunde am Kinn, Kontusion am Thorax und Jochbein links, Schulterkontusion, SLAP-Läsion mit nachfolgend diagnostizierter Frozen Shoulder). Mit – in der Folge in Rechtskraft erwachsenem – Einspracheentscheid vom 13. November 2009 sprach ihr die Beschwerdeführerin 1 für die verbleibenden Folgen dieses Unfalls ab dem 1. März 2005 eine Invalidenrente auf der Basis eines Invaliditätsgra-