1. Die 1962 geborene Beschwerdeführerin 2 war als stellvertretende Filialleiterin bei der B._____ AG angestellt und aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses bei der Beschwerdeführerin 1 obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert, als sie gemäss Unfallmeldung vom 15. Juli 2003 am 13. Juli 2003 von einem Auto angefahren wurde und dabei diverse Verletzungen erlitt (Commotio cerebri, Rissquetschwunde am Kinn, Kontusion am Thorax und Jochbein links, Schulterkontusion, SLAP-Läsion mit nachfolgend diagnostizierter Frozen Shoulder).