Prof. Dr. med. D._____ und med. pract. E._____ stellten einzig die – nicht mit dem erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit erstellte (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_300/2021 vom 23. Juni 2021 E. 4.2.1) – Verdachtsdiagnose einer Pulley-Läsion der rechten Schulter ohne Subluxation der Bizepssehne und gelangten, wie bereits ausgeführt, zudem zur Einschätzung, dass die Beschwerden (Schmerzauslösung bei Aussenrotation und Abduktion der Schulter) am ehesten im Rahmen einer Chronifizierung nach einer Schulterdistorsion im - 10 -