2.3.3. Der Beschwerdeführer bringt vor, ein Unfallereignis sei aufgrund des Berichts der behandelnden Ärzte Prof. Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, und med. pract. E._____ vom 14. August 2023 (VB 34) ausgewiesen (vgl. Beschwerde S. 3). Diesbezüglich ist zunächst darauf hinzuweisen, dass medizinischen Feststellungen im Rahmen der Beweiswürdigung für oder gegen das Vorliegen eines unfallmässigen Geschehens in der Regel nur die Bedeutung von Indizien zukommt (BGE 134 V 72 E. 4.3.2.2). Prof. Dr. med. D.__