2. In der angefochtenen Verfügung errechnete die Beschwerdegegnerin einen Invaliditätsgrad von über 70 % und sprach dem Beschwerdeführer daher eine unbefristete ganze Rente zu. Das Valideneinkommen bemass sie anhand des Tabellenlohns der Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamts für Statistik (BfS), Tabelle TA1, Total, Männer, Kompetenzniveau 1 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 66 S. 122 f.). Der Beschwerdeführer beanstandet sinngemäss die Höhe des Valideneinkommens und bringt vor, dieses sei nicht anhand des statistischen Einkommens eines Hilfsarbeiters mit Kompetenzniveau 1, sondern des Lohns für Tätigkeiten des Kompetenzniveaus 4 zu bemessen.