, Fachärztin für Rheumatologie sowie für Allgemeine Innere Medizin, und C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 25. Oktober 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 22. Mai 2024 ab 1. Juni 2022 eine ganze Rente zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 22. Mai 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 14. Juni 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte die "Überprüfung der Berechnungsgrundlagen und insbesondere die Anpassung des Kompetenzniveaus". 2.2. Mit Vernehmlassung vom 30. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.