3.3. Das Versicherungsgericht wies bereits im Urteil VBE.2020.337 vom 2. Juni 2021 darauf hin, dass das Vorgehen der Beschwerdegegnerin, welche zur Festlegung der anrechenbaren Minuten im Bereich "Erziehung und Kinderbetreuung" eine "Durchschnittsberechnung" nach Ziff. 4.1 und Ziff. 4.2 -9-