2.3. Mit Vernehmlassung vom 7. Oktober 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung beider Beschwerden sowie in prozessualer Hinsicht die Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit dem Verfahren VBE.2024.346. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist die Höhe des Anspruchs des Beschwerdeführers auf einen Assistenzbeitrag ab 1. Juli 2023.