"Die Verfügung der IV-Stelle Aarau vom 27. Mai 2024 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer der Hilfebedarf im Bereich der "Erziehung und Kinderbetreuung" von 18.25 Stunden pro Monat auf 60 Stunden pro Monat zu erhöhen, wodurch folglich der jährliche Assistenzbeitrag entsprechend zu erhöhen sei. Eventualiter sei die Sache zwecks Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."