Betrag von monatlich durchschnittlich Fr. 10'832.05 bzw. pro Kalenderjahr maximal Fr. 119'152.55 und ab dem 1. Januar bis 30. Juni 2023 im Betrag von monatlich durchschnittlich Fr. 11'091.25 bzw. pro Kalenderjahr maximal Fr. 122'003.75 zu. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde beim hiesigen Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2024.346 erfasst. Mit Verfügung vom 27. Mai 2024 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer ab dem 1. Juli 2023 einen Assistenzbeitrag an tatsächlich erbrachte Assistenzstunden im Betrag von monatlich durchschnittlich Fr. 11'091.25 bzw. pro Kalenderjahr maximal Fr. 122'003.75 zu.