Mit Schreiben vom 25. August 2022 ersuchte der Beschwerdeführer um Erhöhung des Assistenzbeitrages auf Grund einer gesundheitlichen Verschlechterung. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und nach erneut durchgeführter Abklärung des Hilfebedarfs mittels FAKT sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 24. Mai 2024 ab dem 1. April 2019 einen Assistenzbeitrag an tatsächlich erbrachte Assistenzstunden im Betrag von monatlich durchschnittlich Fr. 9'768.60 bzw. pro Kalenderjahr maximal Fr. 107'454.60, ab dem 1. Januar 2021 im Betrag von monatlich durchschnittlich Fr. 9'855.35 bzw. pro Kalenderjahr maximal Fr. 108'408.85, ab dem 1. Januar 2022 im