1.3. Im Nachgang an das Rückweisungsurteil wurde am 20. Juli 2021 erneut ein FAKT2-Formular ausgefüllt. Die Beschwerdegegnerin sprach dem Beschwerdeführer daraufhin mit Verfügung vom 4. Oktober 2021 ab dem 1. April 2019 einen Assistenzbeitrag an tatsächlich erbrachte Assistenzstunden im Betrag von monatlich durchschnittlich Fr. 9'768.60 bzw. pro Kalenderjahr maximal Fr. 107'454.60 und ab dem 1. Januar 2021 im Betrag von monatlich durchschnittlich Fr. 9'855.35 bzw. pro Kalenderjahr maximal Fr. 108'408.85 zu. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde beim hiesigen Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2021.484 erfasst.