6 Jahren vorgesehen, was jedoch nicht dazu führen könne, dass die Anerkennung eines Maximalwerts in einer Stufe abhängig von der Anzahl zu betreuender Kinder sei bzw. dass der Maximalwert einer Stufe nur bei Vorliegen mehrerer Kinder erreicht werden könne (Urteil VBE.2020.337 vom 2. Juni 2021 E. 3.2; VB 226 S. 8).