3.2. Der Beschwerdeführer bringt dagegen im Wesentlichen vor, die Vorgehensweise der Beschwerdegegnerin, gemäss welcher ein Anspruch auf 120 Minuten an Hilfebedarf im Bereich "Erziehung und Kleinkinderbetreuung" nur bestehe, wenn die versicherte Person mindestens ein Kind unter 6 Jahren und ein weiteres Kind über 6 Jahren habe, sei rechtswidrig und führe zu einem ungerechtfertigten Ergebnis (Beschwerde S. 9). Der Beschwerdeführer verweist diesbezüglich auf das Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2020.337 vom 2. Juni 2021 (Beschwerde S. 9).