In dieser Zeit seien 90 Minuten pro Tag bzw. 45.63 Stunden pro Monat für Kinder bis 6 Jahre bereits berücksichtigt worden. Erst bei der (erfolgten) Reduktion per 1. Januar 2022 aufgrund der Vollendung des 6. Lebensjahres des Sohnes kämen die neuen Zeitwerte zum Tragen. Demnach stehe dem Beschwerdeführer bei der Stufe 4 ein Zeitwert von 36 Minuten pro Tag bzw. 18.25 Stunden pro Monat zu. Ab 1. Januar 2022 bestehe somit neu Anspruch auf 217.51 Einheiten anstatt 213.14 (VB 376 S. 3, Vernehmlassung S. 4 f.).