2.4.5. Unter dem Titel "Bereich Erziehung und Kinderbetreuung" sieht Rz. 4036 KSAB vor, dass der Hilfebedarf gestützt auf die Alterskategorie des Kindes berechnet wird (bis 6 Jahre, von 6 bis 18 Jahren). Leben weitere Kinder im gleichen Haushalt, werden Zuschläge pro weiteres Kind ausgerichtet. Für das zweite Kind in der gleichen Alterskategorie beträgt der Zuschlag 40 %, sofern es kein weiteres Kind in einer anderen Alterskategorie gibt. In diesem Fall beträgt der Zuschlag lediglich 20 %. Für das dritte Kind beträgt der Zuschlag 20 %. Ab dem vierten Kind gibt es keine Zuschläge mehr.