"Die Verfügung der IV-Stelle Aarau vom 24. Mai 2024 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei ein jährlicher Assistenzbeitrag von CHF 113'704.40 (d.h. CHF 10'336.75 pro Monat) auszurichten. Eventualiter sei die Sache zwecks Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -4- 2.2. Am 25. Juni 2024 erhob der Beschwerdeführer auch gegen die Verfügung vom 27. Mai 2024 Beschwerde. Diese wurde beim hiesigen Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2024.347 erfasst.