Die festgehaltenen ausgeprägten Narben würden auf einen chronischen, schmerzhaften Verlauf hinweisen. Weiter führte sie aus, die langjährige Schmerzerfahrung würde die Beschwerdeführerin in deren Lebensgestaltung und Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Dies wirke sich auf eine sitzende Tätigkeit und auf die Konzentration und Effizienz aus (vgl. VB 175 S. 6; vgl. auch Beschwerde S. 11). Der dermatologische Gutachter berücksichtigte die fraglichen Narben in seiner Beurteilung und schloss aufgrund des Ausmasses der bestehenden Vernarbungen, insbesondere in den Leisten, auf eine erhebliche, vorangegangene entzündliche Aktivität (vgl. VB 157.4 S. 38, 39 und 40).