neurologischen Gutachter festgestellt (VB 157.3; vgl. diesbezüglich auch VB 157.2 S. 41), und Dr. med. B._____ hielt unter dem Titel "Psychopathologischer Befund nach AMD" diesbezüglich lediglich fest, das Gedächtnis "erschein[e] leicht eingeschränkt" (vgl. VB 175 S. 4). Die verminderte Stresstoleranz wurde durch die Gutachter ferner im Zumutbarkeitsprofil berücksichtigt, darf eine angepasste Tätigkeit doch keine hohe Stressbelastung (oder Nachtarbeit) mit sich bringen (VB 157.1 S. 7; vgl. auch VB 157.6 S. 45 und 47).