Die Gutachter der PMEDA zeigten demnach nachvollziehbar auf, dass und weshalb die depressive Symptomatik, die noch als leichtgradige depressive Episode zu interpretieren sei, keine sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirkende funktionellen Leistungseinschränkungen mit sich bringe (vgl. dazu auch VB 195 S. 3), und dass keine somatoforme Schmerzstörung vorliege. Die Beurteilung von Dr. med. B._____ gibt keinen Anlass dazu, an der psychiatrischen Einschätzung der Gutachter zu zweifeln. So legte Dr. med. - 11 -