_ führte im psychiatrischen Teilgutachten dazu aus, die beschriebene Symptomkonstellation sei mit einer leichtgradigen depressiven Episode vereinbar. Er begründete dies – auch vor dem Hintergrund der, abgesehen von angegebenen Zukunftsängsten, einer zeitweise bedrückten Stimmung mit erhaltener affektiver Schwingungsfähigkeit sowie einer Andeutung von Insuffizienzgefühlen, unauffälligen Befunde [vgl. VB 157.6 S. 40 ff.]) einleuchtend – damit, dass die Verhaltensbeobachtungen, die Angaben zur Alltagsaktivität und die vergleichsweise niedrigfrequente ambulante psychiatrische Behandlung den Eindruck einer eher leichtgradigen depressiven Episode stützten.