5.2. Zuvor hatte die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 29. Mai 2024 und somit nach Erlass der Verfügung vom 22. Mai 2024 (VB 199) weitere medizinische Berichte eingereicht. Darunter befand sich ein Bericht der behandelnden Ergotherapeutin vom 20. Mai 2024, gemäss welchem die Beschwerdeführerin im Alltag aufgrund der durch das SAPHO-Syndrom bedingten Beschwerden stark eingeschränkt sei (VB 202 S. 3 f.). Aus den weiteren eingereichten Berichten geht zudem hervor, dass bei der Beschwerdeführerin neu Schmerzen in der Schulter aufgetreten seien, wobei diagnostisch von einer transmuralen Partialruptur der Supra- -9-