Mit Urteil 8C_122/2023 vom 26. Februar 2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass es sich – vor dem Hintergrund der Beendigung der Gutachtensvergabe an die PMEDA durch das Bundesamt für Sozialversicherungen – bei der Würdigung bereits eingeholter PMEDA-Gutachten rechtfertige, an die Beweiswürdigung strengere Anforderungen als bei der Würdigung versicherungsexterner Gutachten anderer Begutachtungsinstitute zu stellen. Die Gutachten der PMEDA seien demnach gleich zu werten wie eine versicherungsinterne Beurteilung, weshalb ihnen die Beweiskraft eines versicherungsinternen Berichtes (vgl. dazu vorne E. 4.2) und nicht diejenige eines verwaltungsexternen Gutachtens gemäss Art.