4.3. Mit Urteil 8C_122/2023 vom 26. Februar 2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass es sich – vor dem Hintergrund der Beendigung der Gutachtensvergabe an die PMEDA durch das Bundesamt für Sozialversicherungen – bei der Würdigung bereits eingeholter PMEDA-Gutachten rechtfertige, an die Beweiswürdigung strengere Anforderungen als bei der Würdigung versicherungsexterner Gutachten anderer Begutachtungsinstitute zu stellen.