__, Klinik für Rheumatologie, vom 24. August 2022, in welchem diese Diagnose bestätigt wurde (vgl. VB 169 S. 8), sowie mit Eingabe vom 8. Dezember 2022 unter anderem eine auf entsprechendes Ersuchen des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin verfasste Beurteilung von Dr. med. B._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 15. November 2022 ein. Darin führte diese aus, dass sich im Verlauf der seit Februar 2020 andauernden ambulanten Behandlung die Kriterien für eine chronifizierte, ängstliche, agitierte, gegenwärtig mittelgradig ausgeprägte depressive Störung mit somatischem Syndrom (ICD-10 F 32.1) sowie für eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F 45.4) er-