3. 3.1. Die angefochtene Verfügung vom 22. Mai 2024 (VB 199) beruht in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf dem internistischen, neurologischen, dermatologischen, orthopädischen und psychiatrischen PMEDA-Gutach- ten vom 2. Juni 2022 (VB 157). Die Gutachter stellten keine Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit, jedoch die folgenden Diagnosen "ohne Einfluss auf die Belastbarkeit in der angestammten oder einer vergleichbaren Arbeitstätigkeit" (VB 157.1 S. 5 f.):