Damit war es der Beschwerdeführerin ohne weiteres möglich, sich über die Gründe der Beschwerdegegnerin, welche zum Entscheid geführt hatten, ein Bild zu machen. Die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin hat in der Folge am 27. Mai 2024 Akteneinsicht beantragt (VB 200), woraufhin ihr die Akten am 29. Mai 2024 zugestellt wurden. Der -5-