Verhandlungsprotokoll S. 3). Zudem vermöge das PMEDA-Gutach- ten in verschiedener Hinsicht nicht zu überzeugen, weshalb darauf nicht abgestellt werden könne und weitere Abklärungen erforderlich seien (Beschwerde S. 9 ff.; Verhandlungsprotokoll S. 2 ff.). 1.2. Streitig und zu prüfen ist demnach die Rechtmässigkeit der Verfügung vom 22. Mai 2024 (VB 199). -4-