b) Eventualiter: Es seien der Beschwerdeführerin ab wann rechtens die versicherten IV-Leistungen (berufliche Massnahmen, unbefristete Invalidenrente) nach Massgabe eines Invaliditätsgrades von mindestens 40% zzgl. Verzugszins zu 5% ab wann rechtens zuzusprechen. -3- c) Subeventualiter: es sei die Beschwerdesache zu weiteren medizinischen und beruflich-erwerbsbezogenen Abklärungen und den Status betreffend an die IV-Stelle zurückzuweisen. d) Subsubeventualiter: es sei ein medizinisches Gerichtsgutachten einzuholen.