2. 2.1. Am 24. Juni 2024 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 22. Mai 2024 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 22. Mai 2024 sei aufzuheben. 2. a) Die Beschwerdesache sei zur korrekten Durchführung des Vorbescheidverfahrens resp. der Gehörsrechte der Beschwerdeführerin an die IV-Stelle Aargau zurückzuweisen.