Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin abermals Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin daraufhin durch die PMEDA AG Polydisziplinäre Medizinische Abklärungen (PMEDA) polydisziplinär begutachten (PMEDA-Gutachten vom 2. Juni 2022). Nachdem sie im Vorbescheidverfahren eine ergänzende Stellungnahme der Gutachter eingeholt hatte, verneinte die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 22. Mai 2024.