1. 1.1. Die 1990 geborene Beschwerdeführerin meldete sich im Januar 2013 unter anderem unter Hinweis auf Rücken-, Kopf- und Steissbeinschmerzen, Bauchkrämpfe, Herzrhythmusstörungen, Erschöpfung und einen Tinnitus bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nachdem die Beschwerdegegnerin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht getätigt hatte, verneinte sie einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 4. Mai 2015. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.