Die übrigen Ausführungen der Abklärungsperson in ihrer Stellungnahme vom 3. Februar 2025 zu der vom Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin sowie deren Eltern im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens geäusserten Kritik an dem von ihr für die einzelnen relevanten Positionen veranschlagten Zeitaufwand sind ebenfalls schlüssig. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Begleitung im Alltag und in den Kindergarten sowie betreffend das "aktuell halten" des Notfall-Kits (vgl. Stellungnahme der Eltern der Beschwerdeführerin vom 6. November 2024), welches gemäss ihren überzeugenden Angaben nicht täglich zum Einsatz komme und nur