Diesbezüglich wurde in der Stellungnahme vom 12. Dezember 2022 einleuchtend festgehalten, der Aufwand für die im Kindergarten eingenommenen Zwischenmahlzeiten sei bereits bei der Berechnung der Kohlenhydrate (vgl. VB 11 S. 6) angerechnet worden (VB 23 S. 3). Im Übrigen würde ein Einbezug des von der Beschwerdeführerin diesbezüglich angegebenen Mehraufwands von täglich 6 Minuten (vgl. Beschwerde S. 9 und Bericht der Kindergärtnerin der Beschwerdeführerin vom 9. März 2023 [Beschwerdebeilage 2]) den (unter Berücksichtigung des vorliegenden qualitativen Moments [pflegerische Hilfeleistung in der Nacht]) nichts daran ändern, dass