6.4. Nachvollziehbar ist sodann auch der ermittelte zeitliche Aufwand von täglich insgesamt 5 Minuten (VB 11 S. 6; 23 S. 3) für das Wechseln des Sensors. Dass die Abklärungsperson in ihrer Stellungnahme vom 12. Dezember 2022 festhielt, es sei der Beschwerdeführerin zuzumuten, sich während der Zeit der Rekalibrierung des Sensors nicht körperlich anzustrengen, ist - 11 -