Für Blutzuckermessungen wurde im Abklärungsbericht bei durchschnittlich täglich 20 bis 50 Alarmen des Blutzuckermessgeräts ein Aufwand von 30 Minuten pro Tag veranschlagt. Dies erscheint angemessen. So wies die Abklärungsperson in ihrer Stellungnahme vom 12. Dezember 2022 diesbezüglich einleuchtend darauf hin, dass ein Ablesen des Sensors sowie die Gabe eines Getränks oder Traubenzuckers mit einem geringen zeitlichen Aufwand einhergingen (VB 23 S. 2). In der Stellungnahme vom 3. Februar 2025 legte die Abklärungsperson im Weiteren nachvollziehbar dar, es erfordere nicht jeder Alarm eine Intervention (vgl. S. 6 der fraglichen Stellungnahme).