4.3. In der Stellungnahme vom 12. Dezember 2022 führte die Abklärungsperson sodann zusammengefasst aus, versehentlich sei die Blutzuckermessung mittels Blutentnahme nicht detailliert als Mehraufwand angerechnet worden. Unter Berücksichtigung von Messungen vor dem Zubettgehen und durchschnittlich 2.5 wöchentlichen Messungen nachts und 2.5 Nachkontrollen und einem durchschnittlich 5-maligen Wechseln des Sensors pro Monat sowie von "Phasen von Krankheit oder Unverhofftem" könne insgesamt maximal von durchschnittlich 4 täglichen Blutzuckermessungen ausgegangen werden.