Im Bericht vom 13. Juli 2022 ging die Abklärungsperson der Beschwerdegegnerin davon aus, die Beschwerdeführerin sei in keiner der massgebenden alltäglichen Lebensverrichtungen in erheblicher Weise auf indirekte oder direkte Dritthilfe angewiesen. Einen täglichen Mehraufwand ermittelte sie hingegen unter dem Titel "Behandlungspflege" in den Bereichen "Berechnung der Kohlenhydratwerte (3x Hauptmahlzeiten, 2-3x Zwischenmahlzeiten)" (38 Minuten täglich), "Blutzuckermessung" (30 Minuten täglich), "Unterzuckerung" (30 Minuten täglich), "In der Nacht" (20 Minuten täglich), "Wechsel Sensor" (2 Minuten täglich), "Wechsel Pumpe" (10 Minuten