2.5. Mit Urteil VBE.2023.155 vom 28. September 2023 wies das Versicherungsgericht die Beschwerde ab. Die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobene Beschwerde hiess das Bundesgericht mit Urteil 8C_739/2023 vom 21. Mai 2024 teilweise gut, hob das versicherungsgerichtliche Urteil auf und wies die Sache zur Durchführung einer öffentlichen Verhandlung nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK und zu neuer Entscheidung an das Versicherungsgericht zurück; im Übrigen wies es die Beschwerde ab. 2.6. Am 12. November 2024 fand die beantragte Verhandlung nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK statt.