_ vom 19. Februar 2024 hielt Oberpsychologe Dr. phil. D._____ unter "Diagnosen" nebst verschiedenen somatischen Gesundheitsstörungen lediglich "Anhaltspunkte für eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichtgradige Episode" fest (VB 217 S. 9). Nachdem die Beschwerdeführerin den Folgetermin versäumt hatte (VB 217 S. 9), wurde die Behandlung bei den -9-