In einer angepassten Tätigkeit habe mit Ablauf des Wartejahres per 15. Februar 2023 noch bis am 20. März 2023 (Befundbericht drei Monate nach der Schulter-Operation rechts) eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden und anschliessend bis aktuell bestehe eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Eine angepasste Tätigkeit sei körperlich leicht, das heisse ohne Heben von Lasten über zehn Kilogramm, insbesondere auch rückenschonend, wechselbelastend, ohne Arbeiten mit den Armen oberhalb des Schulter-Niveaus, ohne allzu grosse mechanische Belastung und ohne hohe Anforderungen an die Feinmotorik der rechten Hand (VB 205 S. 3).